Leistungen
MPE Beratung
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Wir beraten Ihr Personal umfassend in Fragen des Strahlenschutzes
- Wir bieten sämtliche nach §132 StrlSchV geforderten MPE-Tätigkeiten und mehr an.
- Beratung des Personals in Fragen des Strahlenschutzes
- Unterweisung und Einweisung des Personals
- Überwachung der Strahlenexposition des Personals
- Überwachung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte (DRW)
- Überwachung und Bearbeitung bedeutsamer Vorkommnisse nach §108 StrlSchV und Vorbereitung für die Meldung an die Aufsichtsbehörde
- Hilfestellung und Beratung bei Kontakten mit der Ärztlichen Stelle und der Aufsichtsbehörde
- Hilfestellung bei der Erstellung von Jahresberichten und/oder Strahlenschutzberichten
- Hilfestellung bei der Erstellung von Strahlenschutzanweisungen und Arbeitsanweisungen
- Hilfestellung bei der physikalisch-technischen Konstanzprüfung
Optimierung des Strahlenschutzes
In Zusammenarbeit mit Ihnen optimieren wir die Patientenprotokolle Ihrer Geräte nach den aktuellen Leitlinien und den Erfordernissen Ihrer Patienten. Durch ein permanentes Monitoring der Strahlenexpositionsparameter (Dosismanagement) stellen wir sicher, dass Fehler früh erkannt und behoben werden, damit Ihre Geräte einen optimalen Strahlenschutz für Patienten und Personal bieten. Zudem erkennen wir dadurch zuverlässig, ob ein bedeutsames Vorkommnis auftritt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anschaffung und Betreuung eines Dosismanagementsystems.
Hilfestellung bei Ausschreibungen
Hilfestellung bei der Ausschreibung von radiologischen und nuklearmedizinischen Geräten
Strahlenschutz- berechnungen
Teleradiologie
- Genehmigungsverfahren
- Erstellung von Strahlenschutzanweisungen
- Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung
Nuklearmedizin
Unterweisung im Strahlenschutz
Wir übernehmen für Sie die Unterweisung im Strahlenschutz gem. § 63 StrlSchV für strahlenexponierte Personen und Personen mit Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz.
Wichtige Information:
Im Mai 2017 ist das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft getreten. Am 31.12.2018 die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Damit gehen weitreichende Veränderungen den Strahlenschutz bzgl. ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlung, Strahlung aus radioaktiven Quellen …) betreffend einher.
Neben den bisherigen Bereichen Strahlentherapie und Nuklearmedizin ist nun auch für die Röntgendiagnostik ein Medizinphysikexperte (MPE) für bestimmte Gerätetypen/Anwendungen (CT, Angiographie,…) zwingend vorgeschrieben.
Darüber hinaus kann eine MPE auch in anderen medizinischen Bereichen, in denen mit Röntgenstrahlung gearbeitet wird, strahlenschutzrelevante Themen übernehmen und somit zur Entlastung des medizinischen Personals beitragen.